Muss man Kunstwerke überhaupt durch Schutzrechte schützen?

Kunstwerke an sich sind über das Urheberrecht sehr gut geschützt. Man könnte meinen, dass es keinen weiteren Schutz mehr bedarf. 

Das Urheberrecht schützt - kurz gesagt - das Kunstwerk selbst vor unerlaubten Kopien. Ideen, die einem Kunstwerk zugrunde liegen, sind durch das Urheberrecht - wenn überhaupt - nur bedingt  geschützt. Einen sogenannten Konzeptschutz kann das Urheberrecht grundsätzlich nicht anbieten.

Hier können nun die gewerblichen Schutzrechte wie Patent oder Design zum Einsatz kommen, wie für das hier verlinkte Beispiel erfolgt. Das Urheberrecht alleine würde es Nachahmern möglicherweise nicht verbieten, Container auf die selbe Art und Weise aufeinander zus stapeln. Ein flankierendes, wie das hier verlinkte eingetragene Design, gerichtet auf eine Skulptur oder Gebäudemodell, erschwert die Freiheit eines Nachahmers hingegen deutlich.

Zurück zur ursprünglichen Frage: Natürlich muss man ein Kunstwerk nicht durch weitere Schutzrechte schützen. Es kann aber manchmal sinnvoll sein, den durch das Urheberrecht aufgespannten Schutzschirm gezielt zu ergänzen.